AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenrettung und Software Produkte, Haftung, Lizenz
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kroll Ontrack Software- sowie Hardwareprodukte

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie die Kroll Ontrack Soft- oder Hardware in Betrieb nehmen!

I. Sofwareprodukte

1. Abschluss eines Lizenzvertrages

Durch Öffnen des versiegelten Software-Pakets oder – insbesondere im Falle des Downloads - durch Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie diesen Lizenzvertrag gelesen und verstanden haben und mit den Lizenzbedingungen einverstanden sind. Damit kommt ein Lizenzvertrag zustande. Sollten Sie mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software nicht verwenden und müssen im Falle des Erwerbs eines Datenträgers das komplette Software-Paket an den Verkäufer zurückgeben sowie eventuell erstellte Kopien vernichten. Der Kaufpreis wird Ihnen in diesem Fall erstattet.

2. Einräumung einer Software-Lizenz

Die Software ist geistiges Eigentum der Kroll Ontrack Incorporation oder deren Lieferanten. Sie erwerben die Lizenz zur Nutzung der Software.. Sie dürfen eine Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellen oder die Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern Sie das Original für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Das Benutzerhandbuch und anderes schriftliches Begleitmaterial zur Software darf nicht kopiert werden.

3. Copyright

Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie des erworbenen Software-Produkts der Kroll Ontrack Incorporation auf einem Einzelcomputer zu verwenden. Die Software ist auf einem Computer "in Verwendung", wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Permanentspeicher (Festplatte, CD-Rom oder einem anderen Datenträger) auf diesem Computer gespeichert ist. Nicht "in Verwendung" ist eine Kopie der Software, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der internen Verteilung an andere Computer installiert ist, vorausgesetzt, Sie besitzen für jeden Computer, auf dem die Software genutzt wird, eine separate Lizenz.

Sie dürfen diese Software weder vermieten, verleihen, noch Unterlizenzen vergeben. Es steht Ihnen aber frei, die Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer an einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Kopien der Software und das gesamte schriftliche Begleitmaterial übertragen und der Dritte sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu Dekompilieren oder zu Entassemblieren.

4. Gewährleistungsdauer / eingeschränkte Haftung für Mangelfolgeschäden

Gegenüber gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsdauer 1 Jahr ab Erhalt der Software. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsdauer.

Kroll Ontrack haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet Kroll Ontrack für fahrlässige Vertragsverletzungen insoweit, als der Eintritt des Schadens vorhersehbar war, maximal jedoch in Höhe des Fünffachen des Kaufpreises.

5. Exportbestimmungen der USA

Die Software und zugehöriger Dokumentation unterliegen dem Administration Act der Vereinigten Staaten. Dessen Bestimmungen verbieten den Export bestimmter Einrichtungen und technischer Daten einschl. Software in bestimmte Länder. Ein Export der Software in folgende Länder ist danach untersagt: Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien. Mit Abschluss des Lizenzvertrages bestätigen Sie, dass Sie diese Software und die dazugehörige Dokumentation nicht in die vorgenannten Staaten exportieren.

II. Hardwareprodukte

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe von Hardwareprodukten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Hinweis auf Gesundheitsgefahren in der Bedienungsanleitung

Lesen Sie die Bedienungsanleitung, insbesondere die Hinweise auf Gesundheitsgefahren bei einem der Bedienungsanleitung nicht entsprechenden Gebrauch genau durch.

3. Gewährleistungsrechte

Gegenüber einem gewerblichen Kunden hat Kroll Ontrack die Wahl, ob im Falle eines Mangels eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsregelung.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Liefervertrag entstandenen Forderungen vor.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierzu nicht erforderlich. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.

Für den Fall der Weiterübereignung der Ware an Dritte tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche aus dem Weiterverkauf sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung abgetretener Forderungen ermächtigt. Nach Widerruf ist der Kunde verpflichtet, uns alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen und dem Dritten die Abtretung offenzulegen.

Wir sind nach Aufforderung zur Rückabtretung verpflichtet, soweit die abgetretene Forderung 120 % des zu sichernden Anspruchs übersteigt.

5. Gewährleistungsdauer / eingeschränkte Haftung für Mangelfolgeschäden

Gegenüber gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsdauer 1 Jahr ab Übergabe des Produkts. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsdauer.

Kroll Ontrack haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet Kroll Ontrack für fahrlässige Vertragsverletzungen insoweit, als der Schaden vorhersehbar war, maximal jedoch in Höhe des Fünffachen des Kaufpreises.

6. Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht / Salvatorische Klausel

Gerichtstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Böblingen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Stand November 2008

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